Der Landschaftsverband bietet verschiedene Förderprogramme an, die aus verbandseigenen Mitteln, regionalisierten und weitergeleiteten Landesmitteln oder anderen Drittmitteln finanziert werden. Je nach Programm unterscheiden sich Antragstermine, Formulare und Förderkriterien.
Vor allem bei den Programmen aus weitergeleiteten Mitteln des Landes und von Dritten gibt es jährliche Fluktuationen, Neuausschreibungen und kurzfristige Veränderungen.
Bei Fragen und wenig Erfahrung mit dem Stellen von Förderanträgen bieten wir gerne Unterstützung an – ob bei der Konkretisierung der Projektidee oder auch im weiteren Antragsverfahren.
Aktuell können bei uns folgende Förderungen beantragt werden:
Anträge sind vollständig per E-Mail oder postalisch an die Geschäftsstelle zu richten. Im Download-Bereich können alle zur Fördermittelbeantragung benötigten Dokumente heruntergeladen werden. Für das Projekt eingeplante Drittmittel von anderen Förderern müssen in jedem Fall mit angegeben werden.
Zu beachten ist auch, dass Anträge vom Landschaftsverband in der Regel in der gewünschten Höhe zugesagt oder ganz abgelehnt werden – die Höhe des Zuschusses sollte also so niedrig kalkuliert werden, wie es im Rahmen der Projektplanung möglich ist.
Der Antragsteller erhält von der Geschäftsstelle per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Bitte unbedingt nachfragen, wenn diese nach sechs Werktagen noch nicht vorliegt!
„Vorzeitiger Maßnahmebeginn“: Mit Erhalt der Eingangsbestätigung kann der Antragsteller auf eigenes Risiko Zahlungs- oder Leistungsverpflichtungen eingehen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Projekt stehen. Eine besondere Genehmigung hierzu durch den Landschaftsverband erfolgt nicht. Die eigentliche und öffentliche Durchführung des Projekts (erste Veranstaltung, Drucklegung o. Ä.) darf jedoch erst nach dem Entscheidungstermin stattfinden oder beginnen.