Gefördert werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
Die antragsstellende Kultureinrichtung muss ihren Sitz im Landkreis Hameln-Pyrmont haben.
Die Förderung kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen.
Die vorliegenden Anträge werden nach den Fördervoraussetzungen investiver Förderung durch den LVHP auf Zulässigkeit geprüft und im Anschluss von den Mitgliedern des Verbandsvorstandes gemäß der Allgemeinen Förderkriterien des LVHP bewertet. Danach spricht sich der Verbandsvorstand im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel i. d. R. für eine Förderung der bestbewerteten Projekte aus.
Antragsfrist ist jeweils für das laufende Jahr der 30. April. Die Entscheidung fällt jeweils ca. 3-6 Wochen nach diesen Terminen. Sie wird den Antragstellern mitgeteilt, sobald dem LVHP als Erstempfänger der Fördermittel der Förderbescheid für das Investitionsprogramm kleiner Kultureinrichtungen in Niedersachsen durch das MWK zugestellt worden ist. Im Anschluss wird mit den Antragstellern ein obligatorischer Fördervertrag geschlossen.
Alle Anträge werden per E-Mail oder postalisch an die Geschäftsstelle gerichtet. Wir beraten gerne auch schon während der Antragstellung. Erste Fragen können so ggf. bereits im Vorfeld geklärt werden.
Das Antragsformular für die investive Förderung ist nachfolgend zu finden, ebenso wie eine Vorlage für den Finanzierungsplan. Im Formular ist vermerkt, welche Dokumente im Zuge der Antragstellung darüberhinaus eingereicht werden müssen.
Diese und weitere Downloads gibt es auch nochmal gebündelt in unserem Download-Bereich.