Achtung: Die nächste Antragsfrist ist der 30. April 2025.
Sollte eine beratende Durchsicht Ihres Antrages durch die Geschäftsführung gewünscht sein, reichen Sie Ihren Antrag bitte spätestens bis zum 11. April 2025 ein. Andernfalls ist diese nicht garantiert. Es wird nur über korrekt gestellte und vollständig eingereichte Anträge entschieden.
Es werden nicht-investive Kulturprojekte aus Verbandsmitteln und regionalisierten Landesmitteln gefördert.
Die Projekte müssen überwiegend im Gebiet des Landschaftsverbandes (Landkreis Hameln-Pyrmont) durchgeführt werden. Der Sitz des Projektträgers und sein Tätigkeitsschwerpunkt sind unerheblich.
Die Zuschusshöhe kann zwischen 500 und 10.000 € liegen und sollte nicht mehr als 50 % der geplanten Projektausgaben betragen.
Die vorliegenden Anträge werden nach den Fördervoraussetzungen der Projektförderung des LVHP auf Zulässigkeit geprüft und im Anschluss von den Mitgliedern des Verbandsvorstandes gemäß der Allgemeinen Förderkriterien des LVHP bewertet. Danach spricht sich der Verbandsvorstand im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
i. d. R. für eine Förderung der bestbewerteten Projekte aus.
Antragsfrist ist jeweils der 30. April und 31. Oktober eines Jahres. Anträge für das Folgejahr werden erstmals zum 31. Oktober angenommen. Die Entscheidung fällt jeweils ca. 3-6 Wochen nach diesen Terminen und wird umgehend den Antragstellern mitgeteilt. Im Anschluss wird ein obligatorischer Fördervertrag geschlossen.
Alle Anträge werden per E-Mail oder postalisch an die Geschäftsstelle gerichtet. Wir beraten gerne auch schon bei Projektkonzeption und Antragstellung. Erste Fragen können so ggf. bereits im Vorfeld geklärt werden.
Das Antragsformular für die Projektförderung ist nachfolgend zu finden, ebenso wie eine Vorlage für den Finanzierungsplan. Im Formular ist vermerkt, welche Dokumente im Zuge der Antragstellung darüberhinaus eingereicht werden müssen.
Diese und weitere Downloads gibt es auch nochmal gebündelt in unserem Download-Bereich.