Sonderförderprogramm 2025

MitKultur – MitMensch – MitMachen

Achtung: Die nächste Antragsfrist ist der 31. Oktober 2024.

Kultur ist kein statisches Gebilde, das einfach existiert, sondern ein dynamischer Prozess, der ständig durch das aktive Handeln und die kreativen Impulse von Menschen geformt wird. Und wir alle tragen dazu bei.

 

Eine essenzielle Rolle bei der Schaffung, dem Erhalt und der Transformation von Kultur und Kulturvielfalt – insbesondere in ländlich geprägten Regionen wie dem Landkreis Hameln-Pyrmont – spielen kleine(re), lokale Kulturvereine und -institutionen. Diese oft ehrenamtlich geführten Einrichtungen leisten einen unschätzbaren Beitrag zur kulturellen Landschaft im Landkreis. Sie bieten einen Raum für lokale Kulturschaffende, ihre Talente zu entwickeln und zu präsentieren und sind oft die ersten Plattformen, auf denen der Nachwuchs seine Arbeiten einem Publikum vorstellen kann. Ihre Arbeit hilft zudem dabei, ein Bewusstsein für die Bedeutung lokaler Kultur zu schaffen und die kulturelle Teilhabe in allen Teilen der Gesellschaft zu stärken. Darüberhinaus bieten sie nicht nur kulturelle Bildung und Unterhaltung, sondern auch einen Ort der Begegnung und des Austausches. Sie fördern den sozialen Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl, indem sie Möglichkeiten zur Partizipation und zum Mitgestalten bieten. 

Diese Stärken lokaler Kulturvereine und

-institutionen schöpfen sich primär aus den Mitmenschen, die sich engagieren, die mitmachen und mitgestalten. Mit dem Sonderförderprogramm für das Jahr 2025 „MitKultur – MitMensch – MitMachen“ möchte der Landschaftsverband Hameln-Pyrmont e. V. nicht nur die wertvolle Arbeit dieser Einrichtungen unterstützen, sondern auch die Menschen daran erinnern, wie entscheidend ihre aktive Teilnahme am Kulturschaffen ist. Wir möchten Projekte und Veranstaltungen fördern, die das Bewusstsein dafür schärfen, dass jeder Einzelne einen Beitrag zur kulturellen Landschaft leisten kann und gleichzeitig auf die Arbeit der kleinen Kulturvereine aufmerksam machen, das Interesse der Öffentlichkeit wecken und so weitere Menschen motivieren sich kulturell zu engagieren.

 

Bei der Öffentlichkeitsarbeit rund um die geförderten Projekte möchte der Landschaftsverband Hameln-Pyrmont e. V. die Projekttragenden tatkräftig unterstützen. Wir sind überzeugt, dass eine gemeinschaftlichen Bewerbung der geförderten Projekte die Sichtbarkeit und Wirkung der einzelnen Projekte und der beteiligten Kulturvereine und -institutionen erheblich steigert. Sie fördert den Zusammenhalt, ermöglicht Kosteneinsparungen, stärkt die Lobbyarbeit und erhöht die Attraktivität des kulturellen Angebots. Darüber hinaus schafft sie nachhaltige Netzwerke und Kooperationen, die die kulturelle Landschaft langfristig bereichern und stabilisieren können.

 

Der Landschaftsverband Hameln-Pyrmont e. V. hofft, auf diese Weise zu einer nachhaltigen Stärkung der Kulturvereine und -institutionen beitragen zu können und die Bürgerinnen und

Bürger darauf aufmerksam zu machen, dass Kultur kein passives Konsumgut ist, sondern ein lebendiger Prozess, der durch ihre Kreativität und ihr Engagement aktiv ständig neu gestaltet wird.

WAS?

Es werden nicht-investive Kulturprojekte aus Verbandsmitteln und regionalisierten Landesmitteln gefördert, die zum einen die Bürgerinnen und Bürger interaktiv und / oder partizipativ einbinden und zum anderen zum langfristigen Erhalt der kulturellen Arbeit des Antragstellers beiträgt.


WO?

Die Projekte müssen überwiegend im Gebiet des Landschaftsverbandes (Landkreis Hameln-Pyrmont) durchgeführt werden und Sitz des Projektträgers sowie sein Tätigkeitsschwerpunkt müssen im Landkreis Hameln-Pyrmont liegen.


WIE VIEL?

Die Förderhöhe kann zwischen 500 und 3.000 € liegen und sollte nicht mehr als 50 % der geplanten Projektausgaben betragen. Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.


WER ENTSCHEIDET?

Die vorliegenden Anträge werden nach den Fördervoraussetzungen und -kriterien des Sonderförderprogramms 2025 "MitKultur – MitMensch – MitMachen" auf Zulässigkeit geprüft und im Anschluss von den Mitgliedern des Verbandsvorstandes bewertet. Danach spricht sich der Verbandsvorstand im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel i. d. R. für eine Förderung der bestbewerteten Projekte aus.


Download
Abweichende und ergänzende Fördervoraussetzungen und -kriterien für das Sonderförderprogramm 2025 "MitKultur – MitMensch – MitMachen" des LVHP
Stand: August 2024
Fördervoraussetzungen und -kriterien für
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Fördervoraussetzungen der Projektförderung des LVHP
Stand: August 2024
Fördervoraussetzungen der Projektförderu
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Download
Allgemeine Förderkriterien des LVHP
Stand: August 2024
Allgemeine Förderkriterien des Landschaf
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WANN?

Antragsfrist ist jeweils 31. Oktober 2024 und 30. April 2025. Die Entscheidung fällt jeweils ca. 3-6 Wochen nach diesen Terminen und wird umgehend den Antragstellern mitgeteilt. Im Anschluss wird ein obligatorischer Fördervertrag geschlossen.


WIE BEANTRAGEN?

Alle Anträge werden per E-Mail oder postalisch an die Geschäftsstelle gerichtet. Wir beraten gerne auch schon bei Projektkonzeption und Antragstellung. Erste Fragen können so ggf. bereits im Vorfeld geklärt werden.

 

Das Antragsformular für die Projektförderung ist nachfolgend zu finden, ebenso wie eine Vorlage für den Finanzierungsplan. Im Formular ist vermerkt, welche Dokumente im Zuge der Antragstellung darüberhinaus eingereicht werden müssen.


Download
Antragsformular – Sonderförderprogramm "MitKultur – MitMensch – MitMachen" des LVHP (2025)
Stand: August 2024
Antragsformular Sonderförderprogramm Mit
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Finanzplan (Vorlage) – Sonderförderprogramm "MitKultur – MitMensch – MitMachen" des LVHP (2025) (Dateiformat: XLSX)
Stand: August 2024
Finanzplan – Projektförderung und Sonder
Microsoft Excel Tabelle 7.7 KB
Download
Finanzplan (Vorlage) – Sonderförderprogramm "MitKultur – MitMensch – MitMachen" des LVHP (2025) (Dateiformat: NUMBERS)
Stand: August 2024
Finanzplan – Projektförderung und Sonder
Komprimiertes Archiv im ZIP Format 195.4 KB

Diese und weitere Downloads gibt es auch nochmal gebündelt in unserem Download-Bereich.