Sonder Förderprogramme

Das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen geht heute an den Start!

Zielgruppe sind die vielen Kultureinrichtungen in der Fläche, sei es das soziokulturelle Zentrum, der Heimatverein oder die Freilichtbühne. Das Programm ist zunächst mit sechs Millionen Euro hinterlegt.

Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die durch Corona in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Zuschussfähig sind z. B. Betriebskosten, Mieten und andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen. Personalkosten dagegen können nicht gefördert werden. Eine Antragstellung ist bis zum 15. Juli 2020 möglich.

Förderanträge bis zu 8000 Euro werden direkt bei den Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt. Förderanträge, die mehr als 8000 Euro umfassen, werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur beantragt.

Weitere Informationen, die Richtlinie, das Antragsformular und die Ausfüllhilfe finden Sie unter folgendem Link:
Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine

Weitere Informationen für EU-Beihilferecht und die Anwendung auf die öffentliche Kulturförderung finden Sie unter folgendem Link:
EU-Beihilferecht und die Anwendung auf die öffentliche Kulturförderung

Sollten Sie von dem Programm Gebrauch machen wollen und müssen, drücken wir Ihnen ganz fest die Daumen!

 

Downloads


Download Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Download Antrag auf Bundesförderung
Download Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für das „Programm für Orchester unter neuen Herausforderungen im Jahr 2020“
Download Antrag auf Bewilligung von Bundesmitteln aus dem Programm „Programm für Orchester unter neuen Herausforderungen im Jahr 2020“